STEUERBERATUNG

Die traditionellen steuerrechtlichen Dienstleistungen umfassen die Einrichtung und Erstellung von Lohn- und Finanzbuchhaltungen, das Aufstellen und die Prüfung von Jahresabschlüssen sowie die Fertigung von Steuererklärungen.

Darüber hinaus geben wir Unternehmen die Möglichkeit, durch individuelle Schulung die Buchführung selbstständig zu erstellen und dadurch die Kosten zu senken. Die notwendigen Programme stellen wir auf Wunsch zur Verfügung.

Im Rahmen von Erbfolgeregelungen – insbesondere bei Unternehmensnachfolgen – erarbeiten wir Konzepte, die den individuellen Interessen des Erblassers gerecht werden, ohne die steuerlichen Konsequenzen aus dem Auge zu verlieren. Auf Wunsch übernehmen wir die Testamentsvollstreckung.

Rechtliche Vertretung

Wir vertreten unsere Mandanten außergerichtlich vor der Finanzbehörde und gerichtlich vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Darüber hinaus übernehmen wir die Verteidigung im Steuerstrafverfahren oder in Bußgeldsachen.

Wenn wir Kolleginnen und Kollegen – Steuerberater oder Rechtsanwälte – bei Betriebsprüfungen, Steuerstrafverfahren oder Finanzgerichtsprozesse unterstützen, garantieren wir den Schutz des Mandantenverhältnisses.