INSOLVENZRECHT

Die Beratung erstreckt sich nicht nur auf die Vorbereitung und Einleitung von Insolvenzverfahren, sondern insbesondere auch auf Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen einschließlich des Verkaufs des Unternehmens oder von Unternehmensteilen und die Beratung von Gläubigern, insbesondere bei der Sicherung von Rechten und bei Vertragsverhandlungen.

Nach Eintritt der Insolvenz vertreten wir sowohl Gläubiger bei der Durchsetzung von Rechten, als auch Schuldner bei der Verteidigung gegen Ansprüche des Insolvenzverwalters.